Genauso wie Konzentrationslager für Männer waren auch Frauenkonzentrationslager einem Kommandanten untergeordnet. Diese Funktion konnte nur ein männlicher SS-Mitglied ausüben. Die Hierarchie in den Frauenkonzentrationslagern orientierte sich an der unter Männern. Der einzige Unterschied war, dass bei Frauen das Prinzip der doppelten Unterordnung gegolten hatte. Da eine entsprechende Institution für Angelegenheiten des weiblichen Aufsicht-Personals bei der SS fehlte, bestimmten die Kommandanten der jeweiligen Konzentrationslager über Aufgaben und Zuständigkeiten von Aufseherinnen. Darüber hinaus waren die Aufseherinnen der Oberaufseherin untergeordnet. Obwohl sie Leiterin des Frauenlagers war, konnte sie aber keine Befehle den SS-Männern erteilen. Eine Oberaufseherin leitete ein Frauenlager und sollte den Schutzhaftlagerführer in Frauenangelegenheiten beraten und unterstützen. Keine klare Kompetenzeinteilung zwischen dem Schutzhaftlagerführer und der Oberaufseherin führte im KZ Auschwitz zu Konflikten, weil in der Praxis sich die Kompetenzen von beiden überschnitten. Johanna Langefeld, Oberaufseherin im FKL Ravensbrück und später auch im KZ Auschwitz versuchte ihren Entscheidungsspielraum im Frauenlager zu erweitern, was zu ständigen Konflikten zwischen ihr und der männlichen Besatzung im KZ Auschwitz führte.