Unter den fast 200 Aufseherinnen, die im KZ Auschwitz dienten, wurden nur wenige verurteilt. Der erste juristische Schritt, der zur Festlegung des juristischen Rahmens für Verfolgung und Bestrafung der Naziverbrecher in Polen gemacht wurde, war der „Dekret des Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung vom 31.08.1944 über den Strafmaß für Verräter des polnischen Volkes sowie für die faschistisch-nationalsozialistischen Verbrecher, die sich des Mordes und der Misshandlung der Zivilbevölkerung und der Gefangenen schuldig gemacht haben“.
Zum Zwecke der Verurteilung und Bestrafung der Haupttäter, die die schwersten Verbrechen auf dem Gebiet des besetzen Polens begangen hatten, wurde mit dem Dekret vom 22. Januar 1946 das Oberste Volkstribunal gegründet. Einer der sieben Prozesse, die in der Nachkriegszeit in Polen vor dem Obersten Volkstribunal stattfanden, war der Krakauer Auschwitz-Prozess in Krakau in der Zeit vom 24. November bis zum 16. Dezember 1947.