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AUFSEHERINNEN VOR DER POLNISCHEN JUSTIZ

FRAUEN IM DIENST DER SS

FRAUEN IM DIENST DER SS

AUFSEHERINNEN VOR DER POLNISCHEN JUSTIZ

Unter den fast 200 Aufseherinnen, die im KZ Auschwitz dienten, wurden nur wenige verurteilt. Der erste juristische Schritt, der zur Festlegung des juristischen Rahmens für Verfolgung und Bestrafung der Naziverbrecher in Polen gemacht wurde, war der „Dekret des Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung vom 31.08.1944 über den Strafmaß für Verräter des polnischen Volkes sowie für die faschistisch-nationalsozialistischen Verbrecher, die sich des Mordes und der Misshandlung der Zivilbevölkerung und der Gefangenen schuldig gemacht haben“.


Zum Zwecke der Verurteilung und Bestrafung der Haupttäter, die die schwersten Verbrechen auf dem Gebiet des besetzen Polens begangen hatten, wurde mit dem Dekret vom 22. Januar 1946 das Oberste Volkstribunal gegründet. Einer der sieben Prozesse, die in der Nachkriegszeit in Polen vor dem Obersten Volkstribunal stattfanden, war der Krakauer Auschwitz-Prozess in Krakau in der Zeit vom 24. November bis zum 16. Dezember 1947.

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Sitzung des Obersten Volkstribunals in Krakau, 1947. 

Quelle: ASMA-B

Unter den 40 Angeklagten waren 5 ehemalige Aufseherinnen, die auf Antrag Polens gem. Art. 4 des „Gesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben“ vom 20. Dezember 1945, aus der britischen und amerikanischen Besatzungszone nach Polen ausgeliefert wurden. Es waren die besonders grausamen Aufseherinnen: Luise Elisabeth Helene Danz, Therese Brandl, Hildegard Marthe Luise Lächert, Alice Elisabeth Minna Orlowski und Maria Mandl. Keine von ihnen hat sich schuldig bekannt. Sie versuchten ihre Beteiligung an den Verbrechen zu verharmlosen, indem sie erklärten, dass sie die Häftlinge ordentlich behandelt hatten.

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Ehemalige Aufseherinnen vor dem Obersten Volkstribunal in Krakau. (Von links: Therese Brandl, Alice Orlowski, Luise Danz und Hildegard Lächert). 

Quelle: ASMA-B

Das Tribunal fand die Aussagen der Aufseherinnen nicht glaubwürdig und mit dem Urteil vom 22. Dezember 1947 wurden alle verurteilt. Alice Orlowski und Hildegard Lächert wurden zu 15 Jahren Haft, Luise Danz zur lebenslangen Haft und Therese Brandl sowie Maria Mandl zum Tode durch Strang verurteilt. Beide Todesurteile wurden am Morgen des 24. Januar 1948 im Montelupich Gefängnis in Krakau vollstreckt.


Die mit dem Dekret des Lubliner Komitees vom 12. September 1944 eingerichteten Sonderstrafgerichte waren für die Verurteilung der einzelnen Kriegsverbrecher zuständig. Sie wurden zum Zwecke gegründet, Verfahren gegen Kriegsverbrecher zu beschleunigen. Nach dem Krieg wurden die Sonderstrafgerichte mit dem Dekret vom 17. Oktober 1946 abgeschafft und deren Kompetenzen übernahmen ab dem 17. November 1946 die ordentlichen Bezirksgerichte. Unter den Auschwitz-Aufseherinnen wurden lediglich 15 zu Haftstraffen von einem Bezirksgericht verurteilt.

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Quelle: ASMA-B

Elisabeth Lupka wurde am 27. Oktober 1902 im Dorf Klein-Dammer geboren. Sie arbeitete im KZ Auschwitz von März 1943 bis Januar 1945 und war für die im KZ-Badehaus in Birkenau arbeitenden Häftlinge zuständig. Nach der Evakuierung des KZ, wurde sie ins FKL Ravensbrück versetzt. Im Juni 1945 wurde sie von den Briten in Schwerin verhaftet. Da sie im Auschwitz im Dienst war, wurde sie im Dezember 1946 nach Polen ausgeliefert. Das Oberste Volkstribunal verurteilte sie am 6. Juli 1948 zum Tode durch Strang.